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Prämienverbilligung 2024

Der Kanton Thurgau gewährt versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung. Massgebend ist die provisorische einfache Steuer zu 100% des Vorjahres, die 800 Franken (bei Erwachsenen) bzw. 1600 Franken (IPV für Kinder) nicht übersteigen darf. Das provisorisch veranlagte steuerbare Vermögen darf CHF 0.00 nicht übersteigen. Detaillierte Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter www.stettfurt.ch. Für ergänzende Auskünfte steht die Krankenkassenkontrollstelle Stettfurt zur Verfügung (Tel. 058 346 16 00).

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