Icon Arrow Icon Lupe Icon Chevron

Navigieren in Stettfurt

Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungsorte und -zeiten

Tscharnerhaus

Sonntag: 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe

Sofort nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. Beachten Sie folgende Punkte, damit Ihre Stimmabgabe gültig ist:

  1. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  2. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese in einem neutralen (beigelegten) Couvert.
  3. Das neutrale Couvert mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie den Stimmrechtsausweis legen Sie in den Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
    Ein Briefumschlag darf nur das Stimmmaterial einer Person enthalten.
  4. Den Briefumschlag können Sie in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder frankiert der Post übergeben. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen eintreffen.

Vorzeitige Stimmabgabe

Die vorzeitige Stimmabgabe ist jeweils vor dem Abstimmungstag in den Büros der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 2, 9507 Stettfurt, wie folgt möglich:
Donnerstag, 16.00 Uhr – 18.00 Uhr und Freitag, 09.00 Uhr – 12.00 Uhr.

An der Urne und bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Verheiratete nebst ihrer eigenen Stimme nur die Stimme für ihren Ehegatten oder Ehegattin abgeben.

Abstimmungstermine

Die nächsten Abstimmungen und Wahlen finden statt:

  • 9. Juni 2024
  • 22. September 2024

Weitere Abstimmungstermine

Abstimmungsergebnisse

VoteInfo

Die Bundeskanzlei hat unter Beizug des Bundesamtes für Statistik BFS und in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich die App «VoteInfo» entwickelt. Die App bietet seit der Abstimmung vom 10. Februar 2019 einen neuen mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen. Auf der App «VoteInfo» finden Sie neben den Abstimmungserläuterungen des Bundesrats auch die Erklärvideos der Bundeskanzlei zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.