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Umzugsmeldungen

Melden Sie uns einen Zuzug nach Stettfurt, einen Umzug innerhalb Stettfurt oder einen Wegzug von Stettfurt innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem Online-Service eUmzugCH

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug https://www.eumzug.swiss melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige

  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Heimatschein (ab 2024 nicht mehr nötig), Geburtschein (Kinder)
  • Kopie Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos

Ausländische Staatsangehörige

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt https://migrationsamt.tg.ch/
  • Kopie Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police
  • Die Anmeldung ist kostenlos
  • Für die Bearbeitung und Erteilung der Aufenthaltsbewilligung fallen Kosten an

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Stettfurt zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Stettfurt einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen

  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung ist kostenlos

Zuständige Abteilung