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Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand

Von 1. April bis 31. Juli sind alle Hunde an der Leine zu führen. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit kann eine Störung der Aufzucht zum Verlust von Brut oder sogar zum qualvollen Tod von Wildtieren führen. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss Hundeverordnung (HundeV: RB 641.21) mit CHF 100.00 gebüsst werden. Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere.