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Beitragsreglement Natur- und Kulturobjekte: Fristbeginn für fakultatives Referendum

Im Rahmen der Überarbeitung des Schutzplans hat der Gemeinderat auch das Beitragsreglement für Natur- und Kulturobjekte, das aus dem Jahr 2003 stammt, überarbeitet. Es werden die neuen Objektarten im Reglement aufgeführt. Vor allem aber sind die Beiträge an Naturobjekte überarbeitet worden, da sich die gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich (z.B. Direktzahlungsverordnung) geändert haben. Diese Bestimmungen sind einem kantonalen Musterreglement angeglichen worden. Bei Kulturobjekten sind unverändert Mindestbeiträge von 10% der anrechenbaren Kosten vorgesehen.

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 11 der Gemeindeordnung entschieden, dieses Reglement dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Referendumsfrist läuft vom 8. März bis zum 8. Juni 2024. Während dieser Zeit können 60 Stimmberechtigte verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt werden muss.