Auf der
Sonnenseite
zu Hause
Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet, die ein – und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden.
Meldung Mieterwechsel.pdf [pdf, 601 KB]
Preis: gratis