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Beglaubigungen

Beglaubigung Unterschrift

Unterschriften werden durch Gemeindekanzlei (Gemeindeschreiberin) beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Die Beglaubigung wird direkt auf dem Original-Dokument vorgenommen. Eine Voranmeldung ist empfehlenswert.

Beglaubigung Fotokopie

Die Gemeindekanzlei nimmt Beglaubigungen von Fotokopien vor. Sie erstellt dabei eine Kopie des Original-Dokuments und bestätigt die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokuments können nicht beglaubigt werden. Eine Voranmeldung ist empfehlenswert.

Gebühren

Beglaubigung einer Unterschrift
CHF 10.00

Beglaubigung einer Kopie
CHF 10.00 pro Seite

Zuständige Abteilung

open positions